Vom Gesetzgeber wird die Bestellung eine Umweltschutzbeauftragten nicht gefordert. Die Zertifizierung nach ISO 14001 oder ein
Öko-Audit-VO / EMAS erwartet eine verantwortliche, bestellte Person, die alle technischen und organisatorischen Aufgaben
erfüllt. Der Aufbau und die Führung eines Umweltschutzmanagementsystems sind daher unabdingbar. Die Inhalte vom
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und
Chemikaliengesetz (ChemG) müssen in den Überlegungen mit einfließen.