In der europäischen Union dürfen keine Maschinen, Anlagen und Geräte in den Verkehr gebracht und betrieben werden, die
nicht einer CE-Konformitätsprüfung unterzogen wurden und entsprechend gekennzeichnet sind.
Die Produkte sind im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes zu prüfen. Hersteller, Importeure und Händler sind verpflichtet die
CE-Konformität zu überwachen. Hierzu gehört eine vollständige Dokumentation. Fehlt sie, sind Sie, unabhängig der
Schuldfrage, schadenersatzpflichtig.
Der Ablauf einer CE-Konformitätsprüfung beginnt mit der Produktsichtung und der Ermittlung zuständiger Normen. Dann
erfolgen Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung. Um Gefährdungen auszuschließen sind Schutzmaßnahmen
festzulegen und anzuwenden. Das Produkt wird dann abermals sicherheitstechnisch geprüft. Als Ergebnis muss dabei
herauskommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Der Nachweis muss dokumentiert werden. Auch gehört eine
Betriebsanleitung zur Dokumentation. Die Konformitätserklärung wird von einer verantwortlichen und berechtigten Person
unterschrieben und gehört zum Lieferumfang der Maschine. Zur Kennzeichnung ist am Gerät, der Maschine oder der Anlage
ein CE-Zeichen anzubringen.
Unterstützen können wir Sie durch:
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Recherche einschlägiger Normen
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Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
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Risikoeinschätzung
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Festlegung von Schutzmaßnahmen
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Mithilfe bei der Nachweisdokumentation